7. Februar 2011
Teure Menschenrechte
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt für Deutschland seit 2009. Sie formuliert unter anderem das Recht eines jeden Kindes auf inklusiven Unterricht, also auf Unterricht gemeinsam mit "normalen" Kindern in der allgemeinen Schule. Die bayerische Staatsregierung hat im Oktober ihren Weg zur Inklusion vorgestellt. Der BEV kritisiert das Konzept, weil es das Menschenrecht auf inklusive Bildung unter Finanzierungsvorbehalt stellt. Lesen Sie das Konzept der Staatsregierung und die Stellungnahme des BEV.
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