28. Juli 2011

Allgemeine Schule für alle

Der Landtag hat den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung angenommen. Vom 1. August an haben alle bayerischen Kinder ein Recht auf inklusiven Unterricht. Das bedeutet: Alle Eltern können ihr Kind in die allgemeine Schule schicken. Sollte es damit Probleme geben, informieren Sie bitte die bayerische Behindertenbeauftragte, das Kultusministerium und die Leiterin des Sachgebiets Förderschule/Inklusion im Bayerischen Elternverband, Henrike Paede. E-Mail: henrike.paede( at )bayerischer-elternverband.de


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