Der Landtag hat den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung angenommen. Vom 1. August an haben alle bayerischen Kinder ein Recht auf inklusiven Unterricht. Das bedeutet: Alle Eltern können ihr Kind in die allgemeine Schule schicken. Sollte es damit Probleme geben, informieren Sie bitte die bayerische Behindertenbeauftragte, das Kultusministerium und die Leiterin des Sachgebiets Förderschule/Inklusion im Bayerischen Elternverband, Henrike Paede. E-Mail: henrike.paede( at )bayerischer-elternverband.de
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