Newsletter

Das "BEV aktuell" erhalten die Elternbeiräte aller bayerischen Schulen - nicht nur die der BEV-Mitgliedsschulen - alle sechs bis acht Wochen per E-Mail. Möchten Sie direkt in den Verteiler aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an Michael Wolff, E-Mail frankenwoelffe( at )o2online.de.

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BEV aktuell April 2012

Besser als Noten
Thema der BEV-Landesversammlung 2012 waren die Noten. „Schulrebellin“ Sabine Czerny stellte dar, wie Schulnoten die Lern- und Lebensfreude von Kindern beeinträchtigen. Da Lehrer die gesamte Notenskala ausschöpfen müssen, erhalten in jeder Klasse einige Schüler schlechte Noten, auch wenn sie persönlich viel dazugelernt haben. Es nützt einem Kind auch nichts, wenn es am Tag nach einer Probe den Stoff beherrscht - wer in der Probe nichts weiß, bekommt eine Sechs. Mit dieser Sechs hat das Kind vor sich selbst und vor den anderen ein für alle Mal versagt. So werden aus wissbegierigen und fantasievollen Kindern Null-Bock-Schüler, die sich selbst aufgeben. Czerny schlägt statt Noten eine Form der Leistungsmessung vor, bei der jedes Kind nur mit sich selbst verglichen wird und sich der nächsten Herausforderung stellt, sobald es eine Anforderung erfüllt hat. Näheres unter www.notenfrei.de.

Bienenstunde
Wie hoch sind die Töne, die Honigbienen von sich geben? Was haben Nektar und Sonnenenergie gemeinsam? Lassen sich die Bewegungen im Bienenvolk mit Aggregatzuständen der Materie vergleichen? Das sind Fragen für den Physikunterricht am Gymnasium. Auch für die anderen Schularten bietet die Lern- und Lehrplattform HOBOS (HOneyBee Online Studies) Unterrichtsmaterial, sogar Anregungen für Vorschulkinder. Der BEV unterstützt das Projekt, das am Bienenforschungszentrum der Universität Würzburg entstanden ist. Hier eine Beschreibung von HOBOS für Eltern.

Extrabudget für Kombiklassen
Der BEV fordert mehr Lehrerstunden für Kombiklassen. Das Kultusministerium teilt Lehrerstunden nicht pro Klasse zu, sondern pro Kind. Das nennt sich Budgetierung. An Grundschulen ist das Budget so bemessen, dass eine Klasse mit 23 Kindern einen Lehrer „erwirtschaftet“. Kleineren Klassen reicht das Budget nicht, doch auch sie brauchen einen ganzen Lehrer. Die fehlenden Stunden zwackt das Schulamt notgedrungen Schulen mit größeren Klassen ab. Zusätzliche Lehrerstunden für den anspruchsvollen Unterricht in Kombiklassen müssen dem normalen Budget entnommen werden. Muss ein Schulamt viele Kombiklassen bilden, weil es viele kleine Schulen hat, reichen die Stunden dafür nicht aus. Der BEV fordert deshalb ein Extrabudget für jede Kombiklasse im Schulamtsbezirk.

Schuleinschreibung
Die BEV-Umfrage ergab: Immer mehr Schulen bitten samstags zur Schuleinschreibung. An Schultagen beginnt die Anmeldung am späten Vormittag, um 13 Uhr oder nach 14:30 Uhr. Fällt wegen der Anmeldung Unterricht aus, werden Kinder, die nicht vorzeitig heimgehen können, beaufsichtigt. Etwas Besonderes ist das Konzept der Grundschule Taufkirchen (Vils): An drei Vormittagen nach den Faschingsferien kommen alle schulpflichtigen Kinder der Gemeinde zum Schnupperunterricht mit dem Rektor und den Lehrkräften der 1. und 2. Klassen in die Schule. Die 273 Schulkinder fahren an einem der drei Tage ins Kindertheater, an den beiden anderen betreuen Fach- und Förderlehrer die Erst- und Zweitklässler. Die eigentliche Schulanmeldung ist dann nur noch eine Sache für Rektor, Konrektorin und Sekretärin. Und für den Elternbeirat, der Eltern und angehende Erstklässler im Elterncafé betreut und dabei Schulweghelfer anwirbt.

Mit dem Rad zur Schule
Immer wieder berichten Eltern, dass die Schule den Kindern erst dann erlaubt, mit dem Rad zu kommen, wenn sie die Fahrradprüfung bestanden haben. Die Schule darf das selbstverständlich empfehlen - vorschreiben kann sie es nicht. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen bereits Achtjährige allein auf der Straße radeln. Auf dem Schulweg sind sie außerdem unfallversichert, egal, wie sie den Schulweg zurücklegen.

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BEV aktuell März 2012

Besser lernen ohne Noten
Noten nehmen Kindern die Freude am Lernen. Noten sind Zwang, Lernen braucht Freiheit. Das sagt Sabine Czerny, die „Grundschul-Rebellin“. Sie ist Lehrerin in der Nähe von München. Eine Lehrerin, die spannenden, motivierenden Unterricht macht. Weil ihre Klasse einen zu guten Notendurchschnitt hatte, unterstellte ihr die Schulbehörde Gefälligkeitsnoten und forderte sie auf, die Notenstufen zu verschieben. Sie weigerte sich, wurde strafversetzt und erhielt einen Preis für Zivilcourage. Bei der Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands erklärt Sabine Czerny, warum Noten in einer guten Schule nichts zu suchen haben.
(Anmeldung bis zum 15. März bei Margit Alfes, Tel 09123 74427; E-Mail:
margit.alfes( at )bayerischer.elternverband.de; Einladung).

Zeit für Schulanmeldung
Die Schulanmeldung macht Eltern immer wieder Betreuungsprobleme, weil ihr Grundschulkind vorzeitig nach Hause kommt. Das Kultusministerium versicherte dem BEV, dass die Schulanmeldung frühestens um 13 Uhr beginnt. Wie ist das an Ihrer Schule geregelt? Werden die Eltern rechtzeitig informiert, falls die Kinder früher nach Hause kommen? Ist für eine Betreuung bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsschluss gesorgt? Oder gehört Ihre Schule sogar zu denen, die samstags zur Schuleinschreibung einladen? Bitte schreiben Sie an
info( at )bayerischer-elternverband.de.

Tipps zur Inklusion
Seit Beginn dieses Schuljahres können Eltern wählen, ob ein behindertes Kind die Förderschule oder die allgemeine Schule besuchen soll. Um Eltern einen Überblick zu geben, was die neuen Vorschriften ermöglichen und wie sie angewandt werden, hat der BEV die wichtigsten Informationen zusammengefasst und sie hier zum Download bereitgestellt.

Unterstützung für Elternbeiräte
Horst Leinert, BEV-Mitglied und erfahrener Elternbeirat, hat eine bayernweite Umfrage entwickelt, um die Arbeit von Elternbeiräten und Elternverbänden zu unterstützen. Sie dient als Basis für weitere Umfragen. Die Schwerpunkte künftiger Umfragen können die EB-Vorsitzenden durch ihre Teilnahme beeinflussen. Erste Ergebnisse sollen bei den Mitgliederversammlungen der Elternverbände vorgestellt werden. Bitte nehmen Sie teil, es nützt Ihrer Arbeit. Hier geht es zur Umfrage.

Geld des Elternbeirats
Elternbeiräte sind ein „nicht rechtsfähiges Organ der Schule“. Das bedeutet: Sie können kein eigenes Geld besitzen. Ein Konto brauchen sie dennoch, sie müssen schließlich die Spenden der Eltern verwalten. Nur der Elternbeirat darf die Eltern einer Schule zu Spenden aufrufen. Die Einnahmen gehören dem Sachaufwandsträger. Was mit dem Geld geschehen soll, bestimmt der Elternbeirat und ist darüber nur den Spendern Rechenschaft schuldig. Es ist sinnvoll, das Konto auf den Namen „Elternbeirat der XY-Schule“ einzurichten, nicht auf den Namen eines einzelnen Elternbeiratsmitglieds.


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BEV aktuell Februar 2012

Post für die Eltern
Manche Themen des BEV-aktuell sind nicht nur für Elternvertretungen, sondern auch für Eltern interessant. Sie dürfen unser Infoblatt hemmungslos ausschlachten, gern auch für Schreiben des Elternbeirats an die Eltern Ihrer Schule. Bitte denken Sie jedoch daran, auf die Quelle BEV zu verweisen.

Elternbeirat in der Lehrerkonferenz
In allen Schularten kann die Lehrerkonferenz den Elternbeirat zu ihren Sitzungen einladen. Und in allen Schularten außer der Wirtschaftsschule muss sie mindestens dem oder der Elternbeiratsvorsitzenden Gelegenheit geben, sich zu Tagesordnungspunkten zu äußern, die die Eltern betreffen. Damit der Elternbeirat die Vorsitzenden mit einer gründlich diskutierten Elternbeiratsmeinung in die Konferenz schicken kann, ist es hilfreich, wenn der Elternbeirat die Tagesordnung der Lehrerkonferenz erhält. Vorgeschrieben ist das nur an Volksschulen und Gymnasien. Da die Einladung auch einfach in der Schule - und dort vermutlich im Lehrerzimmer - ausgehängt werden darf, empfiehlt es sich für den Elternbeirat, mit der Schulleitung den Kommunikationsweg zu besprechen.

Schulleitung in der Elternbeiratssitzung
Das Recht auf Information ist ein Zweiwegeprogramm zwischen Elternbeirat und Schulleitung. Elternbeiräte müssen vom Schulleiter so schnell und so umfassend wie möglich über alles informiert werden, was für ihre Arbeit wichtig ist. Dasselbe gilt für Schulleiter: Sie müssen vom Elternbeiratsvorsitzenden die Beschlüsse und Empfehlungen des Elternbeirats erfahren und auf Wunsch auch die Gründe, die diesen zu seiner Entscheidung bewogen haben. Die Tagesordnung für die Elternbeiratssitzung braucht ein Schulleiter möglichst früh, damit er entscheiden kann, ob und zu welchen Punkten er sich bei der Sitzung äußern möchte, und damit er den Termin einplanen kann. Zur Information des Schulleiters bietet sich neben Telefon, Brief und E-Mail eine regelmäßige Sprechstunde an.

Bundeswehr im Unterricht
Externe beleben den Unterricht. Ob Jugendoffiziere der Bundeswehr eingeladen werden, entscheidet üblicherweise die Schulleitung. Nach Ansicht des Kultusministeriums kann auch das Schulforum diese Entscheidung treffen, indem es den Bundeswehrunterricht als „Veranstaltung im Rahmen des Schullebens“ definiert. Über Grundsätze für solche Veranstaltungen beschließt nach Art. 69 BayEUG das Schulforum. Auslöser dieser Klarstellung war eine Petition des BEV, die Entscheidung über den Unterricht durch Jugendoffiziere in die Hand des Schulforums zu legen. Der BEV hatte auch gefordert, den Unterricht durch Jugendoffiziere als Grund für eine Unterrichtsbefreiung zu akzeptieren. Das ist nach Auskunft des Ministeriums problemlos möglich. Über beide Punkte sollen die Schulen informiert werden.

Darf die Schule ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ablehnen?
Was in der Neufassung des BayEUG wirklich steht, wissen selbst Schulen manchmal nicht. Vor allem das Gerücht, die allgemeine Schule könne nach Belieben entscheiden, ob sie ein behindertes Kind aufnimmt oder nicht, verunsichert Eltern. Grundsätzlich ist die allgemeine Schule auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig. Nach Art. 41 des BayEUG kann ein Kind nur dann ausgeschlossen werden, wenn sein Förderbedarf dort nicht gedeckt werden kann, wenn es dadurch in seiner Entwicklung gefährdet wird oder wenn es die Rechte der anderen Kinder erheblich beeinträchtigt.

Coaching bei der Schulverpflegung
Für das Schuljahr 2012/13 werden wieder Schulen gesucht, die gemeinsam mit einem Schulverpflegungs-Coach ihre Mittagsverpflegung verbessern möchten. Die ausgewählten Schulen werden das gesamte Schuljahr über kostenlos von einem externen Coach begleitet, der sie u.a. in Sachen gesundheitsförderliches Essen, Akzeptanz, Hygiene und Ambiente berät. Bewerbung bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Bayern.

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BEV aktuell November 2011

Informationen der Eltern und Werbung auf dem Schulgelände
Elternvertreter sollen und dürfen Informationen über Schulangelegenheiten per Rundschreiben an die Eltern verteilen. Weil die Schulleitung im Zweifelsfall zur Verantwortung gezogen werden kann, müssen Eltern- und Schülervertreter alles von ihr genehmigen lassen, was sie verteilen wollen. Soweit die Schreiben nichts Verbotenes oder Werbung beinhalten, muss die Schulleitung zustimmen und darf sie nicht ändern. Sie kann jedoch, falls sie mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, eine Gegendarstellung verbreiten. Die Kosten für die Kopien trägt der Sachaufwandsträger, also die Kommune. Für Werbung oder Vertreterbesuche ist das Schulgelände tabu. Besuche von Politikern dürfen nicht der Werbung für eine politische Partei dienen und sind auch nur bis höchstens sechs Wochen vor einer Wahl erlaubt.

Unterrichtsausfall
Wenn der Unterricht ausfällt, die Kinder jedoch - z. B. durch eine Hilfskraft - in der Klasse beaufsichtigt werden, erscheint dies in der Statistik nicht als Unterrichtsausfall. Da Kinder nicht immer alles erzählen, ist der tatsächlich ausgefallene Unterricht für die Eltern schwer einzuschätzen. Um die Zahlen zu objektivieren, empfehlen wir den Klassenelternsprechern, in den Monaten Dezember und Januar die vom Kind berichteten Ausfälle mit der Schule abzugleichen und zu dokumentieren. Der BEV freut sich, wenn Sie ihm die Zahlen weiterleiten.

Internetsicherheit für Kinder und Eltern
Unter Kinderministerium bietet das Bundesfamilienministerium ein lustiges Wissensquiz für Kinder an. Für größere Kinder und Eltern ist die Seite Internt-abc geeignet. Die EU-Initiative klicksafe bietet Informationsflyer in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch: www.klicksafe.de. Beim Medienführerschein Bayern ist insbesondere das Elternmodul hervorzuheben: .

Gewalt und Mobbing an Schulen
Gewalt und Mobbing sind keineswegs nur unter Schülern ein Thema. Vor Kurzem musste sich eine Schulleiterin vor Gericht verantworten, weil sie Kinder an den Haaren gezogen und ihnen Klapse verpasst hatte. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verbietet in Art. 86 körperliche Züchtigungen ausdrücklich.
Etwa 15 Prozent aller Schulkinder sind schon einmal Opfer von Mobbingattacken durch Mitschüler geworden. Hier will die Beratungsseite des bayerischen Kultusministeriums helfen. Unlängst startete das Kultusministerium zusammen mit der Technikerkrankenkasse das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule“. Für weiterführende Schulen stehen bei den Schulberatungsstellen 1200 „Anti-Mobbing-Koffer“ mit Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.

Lernbehinderungen
Der Bundesverband Lernen Fördern e. V. hat zusammen mit der Barmer GEK eine ausführliche und informative Seite zu sogenannten Lernbehinderungen und Entwicklungsverzögerungen aufgebaut. Eltern und Experten sollen darin unterstützt werden, frühzeitig Strategien für eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu finden. http://www.lernbehinderungen.de/.

Termine:
  • 23.11. um 19.30 Elternsprecherseminar des BEV; AWO Germering, Planegger Straße 9, 82110 Germering
  • 25. bis 27.11 2011 Schülerkongress besser’11 in München. Die Schule besser machen; Workshops, Diskussionen, Austausch.
  • 26.11.2011, 9 -14 Uhr, Tag der Offenen Tür im Schulgebäude des Jenaplan-Gymnasiums in der Pfisterstraße in Fürth.
  • 30.11.2011, 19.30 Uhr, Grundschule 90571 Schwaig: Dyskalkulie. Anmeldung: Tel. 09123 / 74427 Mail: margit.alfes( at )bayerischer-elternverband.de
  • 2.12.2011, 20.15 Uhr, BR alpha; Fernsehfilm: Inklusion - Gemeinsam anders

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BEV aktuell Oktober 2011 - Sonderausgabe Elternvertretung

Elternvertretung in Bayern
Anders als die anderen Bundesländer hat Bayern keine gewählte Elternvertretung auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene. Während Eltern in anderen Ländern in der Schulpolitik mitentscheiden, vertreten in Bayern privatrechtliche Elternverbände die Interessen der Eltern und ihrer Kinder. Sieben der zwölf landesweiten Verbände sitzen im Landesschulbeirat. Dieser berät das Kultusministerium, mitentscheiden kann er nicht. Die sieben Elternverbände im Landesschulbeirat dürften zwar einen Landeselternbeirat gründen, doch sonderlich demokratisch wäre dieser nicht: Er verträte nur die Eltern, die zahlendes Mitglied in einem Elternverband sind. Das Forum Bildungspolitik in Bayern, zu dem auch der BEV gehört, hat deshalb eine Petition für eine gesetzliche Elternvertretung eingereicht, die der Landtag für geeignet hält, im Rahmen eines Gesetzentwurfs berücksichtigt zu werden.

Mitglied im BEV?
Auch wenn Sie das BEV aktuell regelmäßig erhalten, sind die Eltern Ihrer Schule nicht unbedingt Mitglied im Bayerischen Elternverband. Der BEV informiert seit vielen Jahren die Elternbeiräte aller Schulen über Themen, die für ihre Arbeit wichtig sein könnten. Mitglieder erhalten viele zusätzliche Informationen, Nichtmitglieder nur das BEV aktuell. Persönliche Beratung bietet der BEV allen Eltern, im Zweifelsfall haben Mitglieder Vorrang. Die BEV-Seminare stehen auch Nichtmitgliedern offen, allerdings nicht kostenlos. Der BEV will mit dieser Informationspolitik die Eltern in Bayern besser vernetzen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass trotz schulartspezifischer Fragen das gemeinsame Interesse an einer kinderfreundlichen Schule überwiegt.

Elternbeirat: Personal
An allen Volksschulen (Grund- und Haupt- bzw. Mittelschulen) haben sich inzwischen die Elternbeiräte konstituiert. Sie wurden entweder gewählt oder - in Schulen mit höchstens neun Klassen - aus den Klassenelternsprechern gebildet. An Volksschulen hat der Elternbeirat höchstens neun Mitglieder. An Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (z.B. Wirtschaftsschulen) und Fachoberschulen sind es mindestens fünf und höchstens zwölf. Haben sich hier mehr Eltern zur Wahl gestellt, sind die übrigen Ersatzleute. Da jeder Elternbeirat weitere Eltern als Berater hinzuziehen kann (bis zu einem Drittel der gewählten Elternbeiräte), könnte er die Ersatzleute in die Elternbeiratsarbeit einbinden.

Elternbeirat: Sitzungen
Elternbeiratssitzungen sind nicht öffentlich. Grund ist die Verschwiegenheitspflicht. Was Elternbeiräte an Persönlichem über Lehrer, Kinder und andere Eltern erfahren, dürfen sie nicht weitersagen, auch nicht nach dem Ende ihrer Amtszeit. Zu den Sitzungen muss die oder der Elternbeiratsvorsitzende offiziell einladen. Erstens sind Elternbeiräte nur dann auf dem Weg zur Sitzung und wieder zurück gesetzlich unfallversichert. Zweitens braucht die Schulleitung die Tagesordnung im Voraus, damit sie entscheiden kann, zu welchen Tagesordnungspunkten sie eingeladen werden möchte. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten kann der Elternbeirat Gäste einladen, die aber nicht an Beratung und Abstimmung teilnehmen und nichts Verschwiegenheitspflichtiges erfahren dürfen. Sitzungsprotokolle sind nicht vorgeschrieben, aber für die weitere Arbeit des Gremiums hilfreich. Sie dürfen nicht veröffentlicht werden.

Elternbeirat: Nachrücker
Elternvertretung ist ein Ehrenamt, das man nur mit triftigem Grund ablehnen darf. So weit die Theorie der Juristen im Kultusministerium. In der Praxis fände man wohl kaum noch Elternvertreter, wenn man von einem solchen Amt nicht auch zurücktreten dürfte. Zieht die Familie weg oder beendet das Kind die Schule, wird ebenfalls ein Platz im Elternbeirat frei. In allen Schularten rückt dann der nächste auf der Liste der Gewählten in den Elternbeirat nach. Gibt es keine Nachrückerliste, hat der Elternbeirat bis zur nächsten Elternbeiratswahl ein Mitglied weniger. Ist im Elternbeirat durch das Ausscheiden eines Mitglieds ein Posten (Vorsitz, Stellvertretung, Schriftführung, Kasse) frei geworden, wählt der Elternbeirat dafür jemanden aus seinen Reihen nach.

Spezialfall Grund- und Mittelschule
Wird eine Volksschule, die aus Grund- und Hauptschule bestand, in Grundschule und Mittelschule geteilt, müssen beide Schulen jeweils einen eigenen Elternbeirat wählen. Das gilt auch dann, wenn die Schulen eine gemeinsame Schulleitung haben. Aus praktischen Gründen tagen solche Elternbeiräte nicht selten zusammen, müssten allerdings getrennt beraten und abstimmen. Weil es sich um zwei Schulen derselben Kommune handelt, bilden die beiden Elternbeiräte (gegebenenfalls mit weiteren Volksschulelternbeiräten dieser Kommune) einen GEB (gemeinsamer Elternbeirat). Diese Regelung findet sich nicht ausdrücklich in der Schulordnung und wird deshalb in einem Schreiben des Kultusministeriums erläutert .


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BEV aktuell, Juli 2011:

Elternsprecherseminare 2011

Der BEV bietet ab Oktober 2011 wieder Elternsprecherseminare an. Die Themen reichen von den Aufgaben der Elternvertretung über Kommunikationstraining und Schulentwicklung bis zu Tipps zum Umgang mit Politik und Verwaltung. Bitte lassen Sie sich schon jetzt vormerken, wenn Sie ein solches Seminar an Ihre Schule holen möchten. Es sind Abendseminare von zwei bis drei Stunden möglich oder Halb- bzw. Ganztagsseminare an einem Samstag. Das Angebot gilt für alle Schularten. Die Bedingungen: Der BEV stellt die Referenten, die einladende Elternvertretung kümmert sich um die Organisation von Räumen und Ausstattung (Beamer, Laptop, Getränke) und um die Werbung. Für Mitgliedsschulen sind die Seminare kostenlos, Einzelmitglieder oder Nichtmitglieder tragen die Reisekosten der Referenten. Es empfiehlt sich, mit den Elternvertretungen anderer Schulen und/oder mit der örtlichen VHS zusammenzuarbeiten. Kontakt: beratung( at )bayerischer-elternverband.de

Wahl der Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Das Gesetz zur schulischen Inklusion wurde vor wenigen Tagen verabschiedet und soll zum 1. August in Kraft treten. Damit können Eltern schon zum kommenden Schuljahr wählen, ob ihr Kind eine Förderschule oder die allgemeine Schule besucht. Nicht immer sind die Schulen jedoch zur Aufnahme bereit. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem Fall, wir helfen gerne. Der Kooperationsschulrat bei der Bezirksregierung ist nach der Schule der nächste offizielle Ansprechpartner. Zum Zeitpunkt der Schulanmeldung waren die gesetzlichen Grundlagen noch nicht geklärt. Die Schulämter und Schulen wurden jedoch vom Kultusministerium gebeten, den Zugang zur allgemeinen Schule bereits zum kommenden Schuljahr zu öffnen. An Förderschulen, die nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule unterrichten, können auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden, was nicht zuletzt wegen der kleinen Klassen dort eine interessante Variante von Inklusion ist.

Abschlussarbeiten des Elternbeirats

Bei seiner letzten Sitzung im laufenden Schuljahr bereitet der Elternbeirat die Elternvertreterwahl für das neue Schuljahr vor und legt mit der Schulleitung die Termine fest. Die Elternbeiratswahl leitet der/die noch amtierende Elternbeiratsvorsitzende. Auch wo kein Elternbeirat gewählt wird - nur an Grund- und Hauptschulen (Mittelschulen) wird jedes Jahr gewählt -, ist die Klassenelternsprecherwahl vorzubereiten, denn in der Regel hilft hier wenigstens in den Anfangsklassen (1. und 5.) der Elternbeirat. Klassenelternsprecher beenden ihre Amtszeit mit dem Schuljahr, Elternbeiräte bleiben bis zur ersten Sitzung des neue Elternbeirats im Amt. Ausnahme: Sobald das Kind eines Elternbeiratsmitglieds die Schule verlässt, endet die Amtszeit. Der Wechsel von der 4. zur 5. Klasse gilt nicht als Verlassen der Schule. Elternvertreter, deren Kind gerade Abitur gemacht hat, sind noch bis zum 31. Juli im Amt.

Keine Angst vor Kombiklassen

Mit Kombiklassen versuchen die Schulämter kleine Schulen zu retten, denen die Kinder ausgehen. Betraf das bisher meistens die 1. und 2. Klasse, werden immer öfter auch 3. und 4. Klasse zusammengelegt. Da Kombiklassen Lehrer einsparen sollen, sind viele Eltern skeptisch. Sie fürchten, dass zu Lasten ihrer Kinder gespart wird. Der BEV begrüßt jahrgangsübergreifenden Unterricht, weil er auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingeht und weil die Kinder dabei voneinander lernen. Wo die amtlichen Vorgaben eingehalten werden – höchstens 25 Kinder, fünf zusätzliche Lehrerstunden und speziell geschulte Lehrkräfte – ist jahrgangsübergrei-fender Unterricht dem herkömmlichen Unterricht überlegen, bei dem alle Kinder zum selben Zeitpunkt dasselbe lernen müssen. Eine Kombiklasse bietet deshalb auch gute Voraussetzungen für die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf. Manche Schulen richten inzwischen aus pädagogischer Überzeugung Kombiklassen ein.

Stipendium für begabte Zuwandererkinder

Um mehr Schüler mit Migrationshintergrund zur Fachhochschulreife und Hochschulreife zu führen, gibt es bis zu fünfzig Stipendien. Mehr dazu auf der Website des Kultusministeriums. Anmeldeschluss ist der 10. August 2011.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

Die meisten Schulen informieren die Öffentlichkeit über Ereignisse aus dem Schulleben beispielsweise auf ihrer Website. Geht es um personenbezogene Daten, bedarf es aus datenschutzrechtlicher Sicht hierfür in aller Regel der schriftlichen, rechtlich einwandfreien Einwilligung der Betroffenen. Dafür stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz vier differenzierte Muster-Einwilligungserklärungen für alle Gruppen von Schulangehörigen zum bayernweiten Einsatz zur Verfügung.

Termin

Mittwoch, den 16.11.2011, Comenius-Grundschule in Buchloe, 10.00 Uhr bis 16.00: Grundschultag 2011 – Die Grundschule in Bayern weiterentwickeln. Für Seminarleiter, Lehrer, Studenten und Eltern. Anmeldung über die Website des Grundschulverbands. Anmeldeschluss 31. Juli 2011.


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BEV aktuell, Mai 2011:

Neuer BEV-Landesvorstand
Die Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands wählte im April 2011 Maria Lampl aus Bayreuth für die kommenden drei Jahre zur Landesvorsitzenden. Die drei Stellvertreterinnen sind Ulrike Köllner (München), Henrike Paede (Stadtbergen) und Ulrike Stautner (Augsburg), Schatzmeisterin ist Margit Alfes (Lauf) und Schriftführerin Monika Roemer-Girbig (Uttenreuth). Alle Mitglieder des Landesvorstands und weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Website des BEV unter „Ihre Ansprechpartner“.

Inklusionspapiere des BEV
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt von der allgemeinen Schule „angemessene Vorkehrungen“, damit behinderte Kinder am Unterricht teilnehmen können. Der BEV hat zusammengestellt, was für blinde und sehbehinderte Schüler wichtig ist.
Der Ende März 2011 vorgestellte Gesetzentwurf der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weist nach Meinung des BEV kaum weniger Mängel auf als das Inklusionskonzept der Staatsregierung vom Oktober 2010, zu dem der BEV im Januar Stellung genommen hat. In seiner Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf wird sich der BEV an das Papier der Rechtsanwälte Latham&Watkins aus Frankfurt anlehnen und auf die am 10.4.2011 eingereichte gemeinsame Petition verschiedener Verbände verweisen.

Bundeswehr an Schulen
Der BEV möchte mit seiner im Februar 2011 eingereichten Petition erreichen, dass die Entscheidung über eine Einladung von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den Unterricht künftig im Schulforum, also von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam getroffen wird. Auch sollen Schüler dem Vortrag aus Gewissensgründen fern bleiben dürfen. Der BEV empfiehlt, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen. Verlangen Sie bei Ablehnung eine schriftliche Begründung, das macht es einfacher, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Zuschuss zu Schulfahrten
Kinder aus Familien mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben Anspruch auf Übernahme der Kosten mehrtägiger Schulfahrten durch die Jobcenter bzw. Sozialämter. Die Hilfe muss in Höhe der verpflichtend anfallenden Kosten gewährt werden. Eltern dürfen vor der Antragstellung nichts bezahlen, sonst geht die Behörde davon aus, dass ihnen das Geld zur Verfügung steht. Die Behörden dürfen nicht auf den Elternbeirat oder den Förderverein verweisen. Unterstützung aus deren Kasse wäre eine nachrangige, freiwillige Leistung.

Exkursionen und Wandertage
Für Wandertage, Exkursionen und den Besuch im Theater erhalten Eltern nicht selten einen Zuschuss vom Eltern-beirat oder vom Förderverein. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kindergeldzuschlag enthält auch den Betrag für eintägige Ausflüge. Elternvertreter und Lehrer sollten die Eltern darauf hinweisen, dass sie einen Antrag auf Kostenübernahme an ihr Jobcenter bzw. an die Kommune stellen sollten. Solche Anträge können rückwirkend ab 1. Januar noch bis Ende Juni gestellt werden - ohne Verwendungsnachweis.

Warmes Mittagessen und Nachhilfe
Bietet die Schule warmes Mittagessen an, gilt dasselbe wie für eintägige Ausflüge: Bis Ende Juni können die be-rechtigten Eltern Zuschussanträge rückwirkend ab 1. Januar 2011 stellen. Das Geld für die Vergangenheit muss direkt bei den Eltern ankommen, Zuschüsse für die Zukunft gehen in der Regel an die Schule. Für Nachhilfe gilt: Bestätigt die Schule, dass Nachhilfe nötig ist, wird diese finanziert. Das erspart Elternbeiräten und Fördervereinen zwar manchen Euro, doch nicht jeden Zuschuss für Hausaufgabenhilfe und Förderunterricht. Öffentlich finanziert wird Nachhilfe nämlich nur, wenn Sitzenbleiben droht, aber nicht zur bloßen Verbesserung der Noten.

Medienkompetenz-Initiative für türkischstämmige Familien
Die Elternseite des internet-abc der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen schult Eltern seit einigen Jahren im Umgang mit dem Internet. Nun gibt es auch einen kompakten Praxiskurs in türkischer Sprache.

Probleme beim kostenlosen Bezug der abi-extra Broschüren
Wir haben nachgefragt: Wenn bei der Bestellung der Broschüren über die Website der Agentur für Arbeit aus den Kontaktdaten oder einer entsprechenden Angabe klar hervorgeht, dass die bestellten Broschüren für eine Schule oder einen Elternverband bestimmt sind, sind die Broschüren kostenlos, auch wenn auf der Website ein Stückpreis vermerkt ist.

Termine:
10. Mai 2011, 20.00 Uhr, Grundschule Lauf-Heuchling, Schulstraße 26: Inklusion ab dem nächsten Schuljahr in jeder Klasse aller Schulen! Wie geht das? Erfahrene Lehrer und Eltern klären auf.

25. Mai 2011, 19.00 Uhr, Erlangen, Friedrichstr. 19 (VHS) Drill, Druck und Disziplin - das Erfolgsrezept des chinesischen Bildungssystems? Vortrag mit Prof. Dr. Eva Matthes/Dr. Yan Xu-Lackner/Dr. Dieter Rossmeissl


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BEV aktuell März 2011:

Wie können Eltern Nachhilfeinstitute prüfen?
Aus Zirndorf in Mittelfranken wurde unlängst über eine Nachhilfe- und Sprachenschule („Bessere Noten durch Nachhilfe mit Spaß“) berichtet, die von Scientology-Mitgliedern betrieben wird. Der Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Erzdiözese München-Freising hat Orientierungshinweise für die Überprüfung von Nachhilfeinstituten zusammengestellt.

Umfrage zum Unterrichtsbeginn
Wann soll künftig im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Schule beginnen? Welche Uhrzeit kommt den Bedürfnissen von Schülern und Eltern am nächsten? Wann ist das Lernergebnis am besten, was fördert die die Konzentrationsfähigkeit? Eltern von Schulkindern im Landkreis können abstimmen unter "Wann soll der Unterricht beginnen?"

Sonderpädagogische Gutachten nicht ohne Einwilligung der Eltern
Tests ohne Einwilligung der Eltern sind formal z. B. durch Art. 41 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 des BayEUG legitimiert. Juristen bezweifeln allerdings, dass diese Vorschrift verfassungskonform ist, denn mittels Intelligenztests erhobene Daten unterliegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses ist durch Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes gedeckt (Persönlichkeitsrecht). Der BEV empfiehlt, sich hierauf zu berufen.

Das Wikipedia-Schulprojekt
Wikipedia nutzt heutzutage jeder, auch Schüler und Lehrer. Die Qualität der Wikipedia-Einträge können sie in der Regel nicht beurteilen. Beim Wikipedia-Schulprojekt erfahren sie, wie man das Online-Nachschlagewerk kritisch nutzt. Der Träger des Projekts ist Wikimedia Deutschland, ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Sammlung, Verbreitung und Förderung freien Wissens einsetzt. Die Workshops werden deutschlandweit durchgeführt und lassen sich zeitlich und inhaltlich den Wünschen der Teilnehmer anpassen. Näheres auf der Website.

Rundfunkrat und Medienrat
Funk und Fernsehen sollen genau wie die Presse unabhängig von staatlichem Einfluss agieren können. Ob der Staat seiner Neutralitätspflicht nachkommt, kontrolliert der Rundfunkrat für die öffentlich-rechtlichen, der Medienrat für die Privatsender. In beiden Räten sitzt auch ein Vertreter der Eltern. Elternvertreter im Medienrat ist für die kommenden fünf Jahre Helmut Wöckel von der Freien Evangelischen Elternvereinigung. Der Medienrat hat vor einigen Tagen den Chef der Staatskanzlei, Siegfried Schneider, zum neuen Leiter der Landesmedienzentrale bestimmt. Der BEV hätte die sachkompetente Gegenkandidatin vorgezogen, auch wegen der Unabhängigkeit der Landesmedienzentrale von der Staatsregierung.

Die Gelenkklasse
Die sogenannte Gelenkklasse soll den Übergang von der 5. Klasse Hauptschule bzw. Realschule in die 6. Klasse Realschule bzw. Gymnasium ermöglichen. Informationen und Fördermaterial finden Sie auf der Website des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung.

Neu: Handbuch für die Schülervertretung in Bayern
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung hat ein Handbuch für die gesetzliche Schülervertretung in Bayern herausgegeben. Es enthält Infos über rechtliche Grundlagen, Mitverantwortung und Mitgestaltung, über die Arbeit in Gremien und praktische Tipps für die Organisation der SMV-Arbeit.

Termine
++ Samstag 19.3.2011 München: Sitzung der Arbeitsgruppe Förderschule/Inklusion des BEV. Bei Interesse melden Sie sich unter henrike@paede@bayerischer-elternverband.de.

++ Samstag, 26.3.201, Fürth: Tagung „Gesundes Mittagessen in Kita und Schule“. Anmeldung bis zum 20.3., Näheres unter www.fev-fuerth.de.


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BEV aktuell, Januar 2011:

Stipendien für ein Schuljahr im Ausland
Für das Schuljahr 2011/2012 vergibt das Ministerium 15 „Botschafter Bayerns“-Stipendien für ein Austauschjahr. Die Teilstipendien in Höhe von bis zu 4.000 Euro werden aus dem Kulturfonds Bayern finanziert. Bewerbun­gen sind ab sofort möglich. Für die Organisation des Austauschprogramms ist das gemeinnützige Deutsche Youth For Understanding Komiteee.V. (YFU) verantwortlich.

Abitur – und dann?
Der Willmy-Verlag bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit folgende kostenlose Broschüren an: abi extra>> female, abi extra>> bachelor, abi extra>> ausbildung, abi extra>> mathe + it und abi extra>> Eltern. Bezug hier. Und hier Informationen des Wissenschaftsministeriums. Nachtrag am 29. März 2011: Der Verlag hat uns versichert, dass diese Broschüren für Schulen und Elternverbände gratis sind, auch wenn das auf der Website der Agntur für Arbeit anders zu lesen ist. Am besten rufen Sie vor dem endgültigen Bestellen dort an und vergewissern sich, dass das in Ordnung geht.

Bildungspaket des Bundes
Voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar werden die ALG-II-Bezüge angepasst. Im selben Paket gewährt der Bund Bildungsgutscheine für Kinder von Wohngeldbeziehern und ALG II-Familien. Je Kind werden monatlich ca. 10 Euro für z. B. Nachhilfe, Sport oder Musikunterricht bereit gestellt. Da eine rückwirkende Antragstellung vermutlich nicht möglich sein wird, empfiehlt der BEV, Anträge noch im Januar beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Näheres bei der Agentur für Arbeit.

Mentorenprogramm „Big Brothers Big Sisters“
Die unabhängige gemeinnützige Organisation "Big Brothers Big Sisters" arbeitet bundesweit und vermittelt ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren für Kinder und Jugendliche. Mentoren übernehmen kostenlos eine Art Patenschaft auf Zeit. Sie helfen Kindern, ihr Potenzial zu entfalten, und tragen so zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Die Organisation gibt es jetzt auch in München.

Inklusion in Bayern
Das im Oktober 2010 vorgestellte Konzept der Staatsregierung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an bayerischen Schulen bietet wenig Neues. Die bisher bekannten Formen der Integration (Außenklassen, Kooperationsklassen, Einzelintegration) bleiben unverändert, werden aber nun be­grifflich unter „Inklusion“ geführt. Neu ist die „Kooperationsklasse Typ 2“ mit mehreren behinderten Kindern in einer Regelklasse und einer zusätzlichen heil- oder sonderpädagogischen Fachkraft. Die Hürden zu den weiterführen­den Schulen bleiben unverändert, so dass sich diese sogenannte Inklusion im Wesentlichen an der Haupt- bzw. Mittelschule abspielen wird. Ob die „aktive Teilhabe“ am Unterricht weiter als Voraussetzung für den Besuch der Regelschule gelten soll, bleibt ebenso offen wie die Aufhebung des Finanzierungsvorbehalts für den Mobilen Son­derpädagogischen Dienst. Der Änderungsentwurf des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) sowie ein Zeit- und Finanzierungsplan lassen weiter auf sich warten.

Unterrichtsausfall
Einzelheiten auf der Verkündungsplattform. Wichtig ist Punkt 4: Kinder, die trotz der Absage des Unterrichts in der Schule eintreffen, müssen dort beaufsichtigt werden.

Schulverpflegung
In den bayerischen Bezirken finden ab sofort wieder „Regiotreffs“ statt. Anmeldung und Information.
Ein Vier-Phasen-Modell zur systematischen Planung der Mittagsverpflegung in Schulen finden Sie ebenfalls bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

BEV-Sachgebiet Beratung
Der BEV hat jetzt ein eigenes Sachgebiet Beratung. Fragen können Sie nach wie vor an Ihren Kreisverband oder Ihren Regionalbeauftragten schicken, aber auch direkt an beratung( at )bayerischer-elternverband.de. Ausgewählte Fragen und Antworten werden auch anonym auf unserer Website unter "Elternbeirat konkret" veröffentlicht.

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BEV aktuell, Oktober 2010:

Mehr GEB in Bayern
In jeder Gemeinde mit mindestens zwei Volksschulen muss ein gemeinsamer Elternbeirat (GEB) gebildet werden (siehe auch "Was ist ein GEB?"). Wird eine bisher zusammengehörende Grund- und Hauptschule in eine Grund- und eine Mittelschule getrennt, sind das zwei eigenständige Schulen, deren Elternbeiräte einen GEB bilden. Mehr ...

Die inklusive Schule braucht alle Eltern
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bringt immer mehr behinderte Kinder an die allgemeine Schule. Oft halten deren Eltern sich zurück, um die Sonderrolle ihrer Kinder nicht zu betonen. Der BEV möchte Sie ermuntern, sich dieser Eltern besonders anzunehmen – in Ihrem eigenen Interesse: Wenn die Schule gefordert ist, sich auf die verschiedensten Bedürfnisse von Kindern einzustellen, dient dies im hohem Maß auch nicht behinderten Kindern, seien sie nun zappelig, aus einem anderen Kulturkreis, hochbegabt oder Mobbingopfer. Die inklusive Schule braucht alle Eltern. Es ist daher wichtig, dass Eltern behinderter Kinder sich in den Elternbeirat wählen lassen. Ermuntern Sie sie dazu! Oder laden Sie sie wenigstens zweimal im Schuljahr zu einer Elternbeiratssitzung ein. Auch können Sie mit der Ernennung eines Inklusionsbeauftragten des Elternbeirats den Stellenwert inklusiver Bildung betonen. Geben Sie Ihre Erfahrungen mit den derzeitigen Bedingungen bitte an uns weiter. Als Verband können wir Kritik ins Kultusministerium tragen und Verbesserungen fordern.

Regelschule oder Förderschule?
Die Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen“ erhebt in einer Onlinebefragung, ob bayerische Eltern selbst bestimmen können, welche Schule ihr behindertes Kind besucht. Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage.

Freier Eintritt ins Museum
Schulklassen, Vorschul- und Hortgruppen unter Führung ihres Lehrers oder einer anderen Betreuungsperson erhalten freien Eintritt in bayerische Museen und Sammlungen, allerdings nicht in Sonderausstellungen.

Ferienkalender
Einen Wand-Ferienkalender für das Schuljahr 2010/2011 und eine Liste anderer hilfreicher Dateien finden Sie hier.

Umsatzsteuer auf Schulverpflegung
Nach § 4 Nr. 23 Umsatzsteuergesetz ist die Abgabe von Mahlzeiten an Kinder und Jugendliche steuerfrei, wenn diese in einer Einrichtung essen, die Kinder und Jugendliche zu Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken aufnimmt. Vorsteuerabzug ist dabei ausgeschlossen.

Termine
  • 22./23. 10. 2010, Würzburg: Lehren neu denken - Schule auf dem Weg zur Inklusion. Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Würzburg
  • 27.10.2010, 19.30 Uhr, München: Wo lernen Kinder besser? Pro und contra gegliedertes Schulsystem. Einladung
  • 28.10.2010 19.30 Uhr, München: Lernen im Gymnasium - anachronistisch oder zeitgemäß? Einladung
  • 5.-11.11.2010, Rothenburg o.T.: Mein Kind soll es mal besser machen. Einladung
  • Seminare und Veranstaltungen für Eltern und Elternvertreter finden Sie laufend ergänzt auf unserer Website. Gern hält der BEV Seminare bei Ihnen, wenn Sie die Organisation übernehmen.
  • CONTAKT Education 2010-11: Musikprojekte für Schulklassen und Schülergruppen bietet das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, Referat Jugendarbeit. www.br-klassik.de

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BEV aktuell, Juli 2010

Der BEV hat eine neue Spitze
Am 19. Juni 2010 wurde Maria Lampl aus Bayreuth zur neuen Landesvorsitzenden gewählt. Die Diplompädago­gin aus Bayreuth hat vier Kinder und gehört dem BEV seit zehn Jahren an. Ihr Spezialgebiet ist Gewalt- und Sucht­prä­­ven­tion. Neue Stellvertreterinnen sind Ulrike Stautner aus Augsburg und Ulrike Köllner aus München. Mit der bisherigen Stellvertreterin Henrike Paede, Schriftführerin Monika Roemer-Girbig und Schatzmeisterin Margit Alfes sind nunmehr wieder alle Positionen besetzt.

Neuregelung für den Elternbeirat bei Mittelschulgründung
Bayerische Hauptschulen können ab dem kommenden Schuljahr Mittelschule werden. War die Hauptschule Teil einer Volksschule mit den Klassen 1-9, sind Grund- und Hauptschule künftig zwei selbstständige Schulen. Noch existieren keine rechtlichen Regelungen für den Elternbeirat der geteilten Schule. Nach mündlicher Auskunft des Kultusministeriums wählt jede der beiden Schulen einen eigenen Elternbeirat, auch dann, wenn für beide Schulen ein einziger Schulleiter zuständig ist.

Nachfolger für den Elternbeirat
Am Ende des Schuljahres sollte sich der Elternbeirat auf das neue Schuljahr vorbereiten. Oft haben ausscheiden­de Elterbeiräte Schwierigkeiten, Nachfolger zu finden. Bewährt haben sich Flyer, auf denen - neben einer netten Aufforderung, sich zur Wahl zu stellen - Aufgaben und Arbeitsweise des Elternbeirats beschrieben werden. Sie können auf dem Sommerfest verteilt oder den Kindern mit nach Hause gegeben werden, den neuen Schülern zu Beginn des neuen Schuljahrs. Damit der Elternbeirat auf der Arbeit der Vorgänger aufbauen kann, empfehlen wir, bereits jetzt einen Rechenschaftsbericht vorzubereiten. Er sollte den Nachfolgern in der ersten Sitzung erläutert und übergeben werden. Den Termin für die Elternbeiratswahl legt der amtierende Elternbeirat gemeinsam mit der Schulleitung fest. Mit dem ersten Zusammentreten des neuen Gremiums endet die Amtszeit des alten Elternbeirats.

Elternanfrage an übergeordnete Stellen
Wenn Eltern eine Anfrage oder Beschwerde an die Regierung oder das Kultusministerium richten, sollten sie wissen, dass ihr Anliegen gewöhnlich an die unmittelbar zuständige Stelle, sprich: an die eigene Schule, weiter­gereicht wird. Für vertrauliche Anfragen eignet sich dieses Instrument also nicht. Es empfiehlt sich, Probleme zunächst mit der untersten zuständigen Ebene zu klären.

Neues Buch: Ich hab eine Eins! Und Du?
Empirische Untersuchungen zeigen, dass Noten nicht objektiv sind. Sie enthalten Urteils- und Messfehler. Dass Lehrer falsch bewerten, ist nicht ihnen, sondern dem System der Benotung geschuldet. BEV-Vorstandsmitglied Ursula Leppert wirft in ihrem Buch einen kritischen Blick auf Noten und zeigt, was stattdessen möglich wäre. Leppert, Ursula: Ich hab eine Eins! Und Du? Von der Notenlüge zur Praxis einer besseren Lernkultur. 2010, Libress bei Uni-Online Press, ISBN: 978-3-86564-001-7 (14,90 Euro)

Ausstellung „Expedition ins Erdreich“: Archäologie, Höhlenforschung und Puppenspiel in Augsburg
Die Ausstellung zeigt wertvolle archäologische Ausgrabungsfunde und gewährt zugleich einen Einblick in die Fan­ta­siewelt der Marionetten. Bekannte Puppenkiste-Figuren wie Kalle Wirsch, Monty Spinnerratz und 120 an­dere Marionetten laden in ein unterirdisches Reich ein. Führungen für Schulklassen werden vergünstigt angebo­ten. Anmeldung unter Tel. 08214503450

Termine
  • Freitag, 23. Juli 2010, und Montag, 26. Juli 2010: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse der Hauptschule zum Schuljahr 2010/11 für Schüler der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule
  • Dienstag, 27. Juli 2010 und Mittwoch, 28. Juli 2010: Aufnahmeprüfung für die 10. Klasse (falls nötig)
  • Samstag, 23. Oktober 2010: Elternarbeit, gut versichert. Einzelheiten und weitere Veranstaltungen für Eltern auf der Website des BEV.
  • Die Termine der Jahrgangsstufentests 2010 finden Sie auf der Website des Kultusministeriums.
  • Die Termine für den doppelten Abiturjahrgang 2011 im Gymnasialnetz Bayern.
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BEV aktuell, Mai 2010:

Der unbekannte Förderplan
Den wenigsten Eltern ist bekannt, dass für Schüler, die eine Förderschule besuchen, nach § 31 Abs. 1 VSO-F ein Förderplan erstellt werden muss. Der Klassenlehrer bzw. das Team der Pädagogen, die in der Klasse arbeiten, legt darin die Ziele der Förderung sowie die wesentlichen sonderpädagogischen Fördermaßnahmen fest. Der Förderplan ist regelmäßig, mindestens halbjährlich, fortzuschreiben und soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. Wenn Eltern den Förderplan einsehen wollen, sollten sie den Lehrer vorab informieren, damit dieser sich auf das anschließende Gespräch vorbereiten kann.

Die Ausgaben des Elternbeirats
Elternbeiratsarbeit kostet Geld: Kopier- und Telefonkosten fallen ebenso an wie Fortbildungsgebühren. Der jeweilige Sachaufwandsträger (z. B. die Kommune) muss diese Kosten übernehmen, weil der Elternbeirat eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung ist.

Ansprechpartner bei Missbrauch
Jede Schule musste bis zum 19. April bei ihrer zuständigen Schulaufsichtsbehörde eine Liste mit Ansprechpartnern aus der Umgebung vorlegen, die bei Notlagen wie gewalttätigen bzw. sexuellen Übergriffen helfen können. Diese Liste soll die Schulleitung nach dem Willen des Kultusministeriums auch dem Elternbeirat und den Klasseneltern-sprechern bekannt machen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Liste nicht nur im Elternbeirat vorzuhalten, sondern an alle Eltern zu verteilen, damit sich die Betroffenen im Ernstfall die nötige Hilfe ohne bremsende Umwege holen können.

Chancengleichheit zwischen Mädchen und Jungen
Interessante Links zur geschlechterspezifischen Erziehung, nicht nur für Lehrer:
www.primamaedchen-klassejungs.de und www.neue-wege-fuer-jungs.de

Neuregelung bei Budget und Verantwortlichkeit für Schulfahrten
Ab dem Schuljahr 2010/2011 entscheidet das Schulforum über die Anzahl der Klassenfahrten und deren Ziele. Die Entscheidung umfasst u.a. das örtliche Ziel, die pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und die Auswahl der teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen. - An Grundschulen und Schulen, an denen kein Schulforum besteht, trifft die Schulleitung diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Elternbeirat, dem Berufsschulbeirat oder dem Schülerausschuss. - Die Verwaltung des für die Begleitlehrkräfte zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets wird ebenfalls ab dem kommenden Schuljahr auf die Schulen übertragen.

Gesetzliche Elternvertretung
Der BEV erhebt seit vielen Jahren die Forderung nach einer gesetzlich verankerten Elternvertretung auf Landesebene, wie sie in 14 von 16 Bundesländern üblich ist. Nun hat sich im Februar das Forum Bildungspolitik dieses Themas mit einer Petition angenommen. Wir bitten alle Elternvertreter, sie in ihren Gremien (EB, GEB) zu diskutieren und dem BEV das Diskussionsergebnis zur Verfügung zu stellen.

Termine
• 10.06.2010 Fachtag des Sozialdiensts katholischer Frauen, München "twittern, bloggen, chatten..." Wie Kinder das Internet nutzen und was Fachkräfte und Eltern darüber wissen sollten. Nähere Infos

• 03.07.2010 Erlanger Bildungsbörse, Heinrich-Lades-Halle in Erlangen

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BEV aktuell, Februar 2010

Veranstaltung zum Übertritt an die Haupt- bzw. Mittelschule
Infoabende zum Übertritt auf das Gymnasium oder die Realschule sind schon längst üblich. Inzwischen werden sie auch von einigen Hauptschulen angeboten und von den Eltern gut ange-nommen. Neue Wege geht dabei nun die Ludwig-Uhland-Hauptschule in Nürnberg. Hier wird dieser Abend nicht von der Schulleitung oder Lehrern veranstaltet, sondern vom Elternbeirat und einer Sozialpädagogin. Der Vorteil, vom Wissen erfahrener Hauptschuleltern zu profitieren, liegt auf der Hand. Zur Nachahmung empfohlen!

Teilnahme an Schülerdemo während der Unterrichtszeit
Rein formal steht der Teilnahme eines Schülers an einer Demo während der Unterrichtszeit die Pflicht zum Schulbesuch nach Art. 7. Abs. 1 des Grundgesetzes entgegen. Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit) stellen jedoch nicht minder bedeutsame Rechtgüter dar, zwischen denen im Einzelfall abgewogen werden muss. Die Schule kann Schüler auf (rechtzeitigen) Antrag aus wichtigem Grund vom Unterricht freistellen. - Was könnten sich die Schulen in einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit mehr wünschen, als Schüler, die ihre demokratischen Grundrechte unmittelbar wahrnehmen? Daher sollten sie diese Anträge genehmigen. Näheres siehe auch http://q11.bildungsstreik-bayern.de

Religionsunterricht
Kinder, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, müssen nicht den Religionsunterricht ihrer Konfession besuchen, sondern können statt dessen zum Ethikunterricht angemeldet werden. Eine völlige Freistellung von Ethik oder Religion ist jedoch auch ohne Religionszugehörigkeit nicht möglich.

Speicherung von Schülerdaten
Die Staatsregierung bringt derzeit einige Änderungen des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) auf den Weg. Mit dabei ist ein Gesetzesentwurf, der „die rechtlichen Grundlagen für die zeitgemäße Datenverarbeitung an Schulen und Schulaufsichtsbehörden zur Unterstützung ihrer Verwaltungsaufgaben sowie zur Gewinnung statistischer Informationen für Planungszwecke“ schaffen soll. Der bayerische Elternverband hat diesen Entwurf abgelehnt. Die Notwendigkeit zur Erfassung und Speicherung einer derart großen Menge an Schülerdaten konnte vom Kultusministerium nicht überzeugend dargelegt werden, desgleichen konnten trotz der geplanten Anonymisierung der Daten letzte Zweifel des BEV nicht ausgeräumt werden, ob Rückschlüsse auf die Person unmöglich sind.

„Rechte und Aufgaben der Eltern und Elternvertreter“
So heißt eine neue Broschüre des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) und des Kultusministeriums, die unter der Mitarbeit unseres Mitglieds Bernhard Koch entstand. Bitte fragen Sie in Ihrer Schule danach, falls die Weitergabe an die Elternsprecher nicht geklappt hat und machen Sie sie bei den Eltern bekannt. Diese und andere interessante Broschüren unter http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.3998672/index.htm

Berufsfindung nach dem Abitur
Das Bildungsinformationszentrum der Arbeitsagentur bietet neue Broschüren für Abiturientinnen und Abiturienten zur Berufsfindung an unter abi.biz-medien.de